Vernehmlassungen

Vom 3. April bis zum 28. August 2026 findet ein externes e-Vernehmlassungsverfahren zur PBV statt. Dabei geht es unter anderem um die Abbruchprämie und Vorgaben zur baupolizeilichen Tätigkeit im Rahmen der Umsetzung von RPG 2.

Der VTG beruft eine ad-hoc Arbeitsgruppe ein. Sie tagt am 28.05.2026, 13.00 Uhr.

Die aktuellen Richtlinien des Departements für Justiz und Sicherheit (DJS) für die Bewilligung und Aufsicht von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern unter zwölf Jahren sowie Kinder- und Jugendheimen vom 29. März 2006 (RL-DJS 2006) beinhalten drei Einrichtungsformen und sollen totalrevidiert werden. Dabei erhalten die drei Bereiche je eigene Richtlinien. In einem ersten Schritt betrifft dies die Richtlinien des DJS für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten (RL-DJS Kita).

Der VTG wird eine Stellungnahme erarbeiten.

Das Departement für Justiz und Sicherheit führt vom 27. März 2026 bis 28. Juni 2026 ein externes eVernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GebG; RB 956.1) durch. Mit der Totalrevision soll das Gebäudeversicherungsgesetz von 1976 den Anforderungen an ein zeitgemässes Gesetz entsprechen und die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigen.

Die AG-Vernehmlassung hat vorbehältlich des Vorstandsbeschlusses vorgesehen, auf eine Stellungnahme zu verzichten.

Am 27. August 2025 erklärte der Grosse Rat die Motion "Wahlen und Abstimmungen im öffentlichen Raum sichtbar machen" (24/MO 6/40) erheblich. Die Motionäre machen geltend, einige Gemeinden würden die Plakatierung für Abstimmungen und Wahlen ablehnen oder zeitliche oder örtliche Einschränkungen machen, obschon der Kanton die Plakatierung innerorts entlang von Kantonsstrassen zulasse. Die Motion verlangt darum die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, sodass in allen Thurgauer Gemeinden politische Werbung in Form von Reklamen im öffentlichen Raum entlang von Kantonsstrassen ermöglicht wird, und zwar im gleichen zeitlichen Umfang. Dies führte zum Entwurf der vorliegenden Änderung von § 52 des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1). 

Der VTG wird eine Stellungnahme erarbeiten.

Die Finanzstrategie des Kantons Thurgau verfolgt das Ziel, die Erfolgsrechnung zeitnah wieder auszugleichen und bis Ende des Jahrzehnts auch die Investitionen wieder aus der laufenden Rechnung finanzieren zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Frühjahr 2025 eine Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP) lanciert, mit der ab 2028 jährlich mindestens CHF 80 Mio. eingespart werden sollen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Mai 2026. Sämtliche Unterlagen sind unter Übersicht | E-Mitwirkung Kanton Thurgau ersichtlich.
Der VTG wird eine Stellungnahme einreichen. Die ad-hoc Arbeitsgruppe trifft sich am 2. April 2026.

Das Departement für Bau und Umwelt führt vom 16. Januar bis zum 15. Mai 2026 ein externes eVernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe durch. Bei der Teilrevision der PBV soll das Meldeverfahren beim Bau oder der Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien konkretisiert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Mai 2026. Sämtliche Unterlagen sind unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/teilrevision-pbv-2026/participant ersichtlich.

Der VTG hat die erarbeitete Stellungnahme per 24.03.2026 im Zirkularverfahren genehmigt.