Vernehmlassungen
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Anpassung bei der Umsetzung der planerischen Mehrwertabgabe nach dem Planungs- und Baugesetz in eine externe Vernehmlassung gegeben. Der Änderungsbedarf geht auf eine erheblich erklärte Motion zurück.
Der VTG wird eine ad-hoc Arbeitsgruppe einsetzen. Die Terminumfrage wird demnächst dem Gemeindepräsidien zugestellt.
Als Teil der umfassenden Neuausrichtung der Denkmalpflege soll das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat einer Totalrevision unterzogen werden. Dazu hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau seine Vorschläge in eine externe Vernehmlassung gegeben.
Das neue TG NHG regelt drei Bereiche: Denkmalpflege und Ortsbildpflege, Archäologie sowie Natur und Landschaft. die Totalrevision ist zentral für die Neuausrichtung der Denkmalpflege im Kanton Thurgau.
Der VTG-Vorstand setzt eine ad-hoc AG ein zur Erarbeitung einer Stellungnahme. Der Vorsitz wird Markus Bürgi einnehmen. Der Termin findet am 14.11.2024 statt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf des revidierten Gesetzes über den Datenschutz in eine externe Vernehmlassung gegeben. Kern der Änderungen sind Anpassungen an übergeordnetes Recht. Kostenfolgen dürfte die Revision voraussichtlich keine nach sich ziehen.
Die Erarbeitung der Stellungnahme erfolgt in einer ad-hoc AG des VTG. Die Sitzung. Der VTG-Vorstand hat der Stellungnahme im Zirkularverfahren per 13.11.2024 zugestimmt. Die Vernehmlassung wurde den Gemeinden am 13.11.2024 zugestellt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Anpassung des Gesetzes über die Energienutzung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit der Revision sollen aktuelle Entwicklungen aufgenommen sowie das Potenzial verschiedener Energieträger besser genutzt werden. Zudem trägt der Regierungsrat auch zwei politischen Anliegen Rechnung.
Der Vorstand hat eine ad-hoc AG zur Erarbeitung der Stellungnahme des VTG eingesetzt. Die Sitzung fand am 29. Oktober 2024 statt.
Der Vorstand hat die aus einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeitete Stellungnahme im Zirkularverfahren per 9. November 2024 genehmigt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Revision des Sozialhilfegesetzes sowie des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in eine externe Vernehmlassung gegeben. Ehemalige Pflegeverhältnisse sollen bei Erreichen der Volljährigkeit bis zum Abschluss der Erstausbildung finanziert werden. Betreuungs- und Pflegeangebote sollen neu bis zu sechs Plätzen durch die Gemeinden bewilligt werden.
Die Erarbeitung der Stellungnahme findet zusammen mit dem TKöS statt. Es wird eine abgestimmte bzw. gemeinsame Stellungnahme geben. Die Erarbeitung findet am 28.10.2024 statt. Die Stellungnahme des TKÖS in Zusammenarbeit mit VTG-Vertretern können Sie hier herunterladen.
Der VTG-Vorstand hat den Entwurf der Stellungnahm im Zirkularverfahren per 31.10.2024 genehmigt.
Die Vernehmlassungsunterlagen können Sie beim Kanton auf der Vernehmlassungs-Website einsehen.
Einladung zur Stellungnahme zum Bericht Forstrevierstrukturen 2035 bis 10. Juli 2024. Detaillierte Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem angehängten Einladungsschreiben. Nebst dem Bericht ist zur allfälligen Konsultation auch die Teilnehmerliste der eingesetzten Begleitgruppe bestehend aus Vertretern der unterschiedlichen Anspruchsgruppen angehängt. Wir bitten Sie, für die Stellungnahme den bereitgestellten Online-Fragebogen (http://umfragen.tg.ch/index.php/888622?lang=de) zu verwenden.
Der VTG erstellt eine Stellungnahme bzw. nimmt zu den bereitgestellten Fragen Stellung. Der Entwurf steht zur Verfügung. Er wurde durch die AG gutgeheissen, allerdings durch den VTG-Vorstand noch nicht genehmigt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es um die Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Der Entwurf enthält aus Sicht der Arbeitsgruppe Vernehmlassungen nichts Kritisches aus Sicht der Gemeinden.
Der VTG-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 17.06.2024 entschieden, auf eine Stellungnahme zu verzichten.
Der VTG nimmt an einem Runden-Tisch zusammen mit Thurgau Tourismus teil und hört sich die Meinung der betroffenen Organisationen an. Ob und wie eine Stellungnahme zur Motion eingereicht wird, entscheidet der Vorstand an seiner nächsten Sitzung vom 17.06.2024.
Mit der Parlamentarischen Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» vom 16. August 2023 wurde eine moderate Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen beantragt. In seiner Stellungnahme (RRB Nr. 559 vom 3. Oktober 2023) begrüsste der Regierungsrat diese vorgesehene Lockerung im Grundsatz und beantragte dem Büros des Grossen Rates, die Parlamentarische Initiative zurückzuweisen, da beabsichtigt sei, das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (RTG; RB 822.9) einer Totalrevision zu unterziehen. Darauf zogen die Initiantinnen und Initianten die Initiative anlässlich der Sitzung des Grossen Rates vom 8. November 2023 zurück. Der Regierungsrat legt nun einen Entwurf für ein totalrevidiertes RTG vor, der das Anliegen der Initiantinnen und Initianten umsetzt. Zudem werden die Gesetzesbestimmungen der aktuellen Rechtslage oder redaktionell angepasst. Die Vernehmlassung endet am 31. März 2024.
Das Ressort AUP hat z.Hd. des VTG-Vorstands eine Stellungnahme erarbeitet.