Aufgaben
Der Vorstand leitet den VTG und ist für das Erreichen der Verbandsziele zuständig.
Ihm obliegen folgende Aufgaben und Kompetenzen:
- Konstituierung des Vorstands;
- Bildung, Organisation und Aufhebung von Ressorts, Kommissionen und Arbeitsgruppen;
- Wahl der Mitglieder in Geschäftsstelle, Ressorts, Kommissionen und Arbeitsgruppen;
- Festsetzung von Löhnen und Entschädigungen;
- einmalige Ausgaben ausserhalb des Budgets von jährlich maximal 30'000 Franken sowie jährlich wiederkehrende Ausgaben von maximal 3'000 Franken.
- Beitritt zu weiteren Organisationen;
- Einberufung und Vorbereitung der Delegiertenversammlung;
- Unterzeichnung von Verträgen betreffend Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Vereinigungen, welche verwandte Ziele anstreben;
- alle weiteren Geschäfte, die nicht ausdrücklich einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind.