Abgeltung MiGeL-Produkte
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts sind ab sofort alle von der Spitex selbst angewendeten, auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführten Produkte im bestehenden KLV-Tarif enthalten und nur diejenigen MiGeL-Produkte, welche die Klientinnen und Klienten selber anwenden, dürfen den Krankenversicherern weiterverrechnet werden. Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung sind diese ungedeckten Kosten durch die Restfinanzierer – nach kantonalem Gesetz über die Krankenversicherung sind das die Gemeinden – zu übernehmen.
Betreffend Abgeltung dieser ungedeckten Kosten haben VTG und Spitex Verband Thurgau das Vorgehen für die Jahre 2018 und 2019 festgelegt. Bitte beachten Sie, dass Leistungserbringende mit und ohne kommunalen Leistungsauftrag Anspruch auf Abgeltung der ungedeckten MiGeL-Kosten haben. Weiterführende Informationen finden Sie im nachfolgenden Schreiben: