Änderung der Hundeverordnung (HundeV)
13.03.2025
Am 6. November 2024 hat der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) verabschiedet. Diese Gesetzesänderung erfordert Anpassungen in der Hundeverordnung (HundeV;RB 641.21) und der Verordnung über das Veterinärwesen (VetV; RB 819.11). Dem VTG wird die Gelegenheit gegeben, sich bis am 11. April 2025 zum Vernehmlassungsentwurf zu äussern.
Die ad-hoc Sitzung fand am 19. März 2025 statt. Der VTG-Vorstand hat per 02.04.2025 die Stellungnahme genehmigt und am 03.04.2025 dem DIV eingereicht.