Covid-19-Verordnung: Stimmrechtsbescheinigung ab 13. Mai 2021 in Kraft
12.05.2021
Im Auftrag der Staatskanzlei leiten wir Ihnen die Informationen der Bundeskanzlei betreffend Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung weiter. Bitte beachten Sie, dass diese Verordnung bereits am Donnerstag, 13. Mai 2021, in Kraft tritt.