Einbürgerung Drittgeneration - Bestätigungen aus dem Einwohnerregister
Zuständig für ausländerrechtliche Auskünfte ist nicht die Gemeinde- sondern die Migrationsbehörde. Dementsprechend hat der VSED die Gemeinden angewiesen, die Gesuchstellenden an das SEM (ch@sem.admin.ch) zu verweisen. Das SEM verweist in gewissen älteren Fällen die Gesuchstellenden wieder an die Einwohnerdienste. Das VTG Ressort Einwohnerdienste hat deshalb mit dem SEM für die Thurgauer Gemeinden folgende Lösung gefunden:
Das Einwohneramt teilt dem Gesuchsteller auf Anfrage schriftlich mit, dass allfällige Informationen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht oder zum Wohnsitz dem SEM direkt bekannt gegeben werden können. Auf Antrag des Gesuchstellers richtet das sich SEM anschliessend und bei tatsächlichem Bedarf direkt an die betreffende Gemeinde.
Musterbriefe