Empfehlung Umsetzung Melderecht (in Institutionen)

30.03.2022

Im Thurgau, wie in vielen andern Kantonen auch, wird das Melderecht bei Personen mit Aufenthalt im Alters- oder Pflegeheim oder Betreutem Wohnen nicht rechtskonform umgesetzt (z. B.: Anmeldung mit melderechtlichem Nebenwohnsitz bei dauerndem Verbleib im Heim, mit Aufgabe der bisherigen Wohnsituation, länger als 3 Monate und neuem Lebensmittelpunkt). Auch ein Umzug in eine Institution bedeutet meist ein Wechsel des melderechtlichen Hauptwohnsitzes. Mehrere Kantone sind dabei die Diskrepanz zwischen der eingespielten Praxis und den gesetzlichen Anforderungen aufzuheben, so auch der Thurgau. Die Gemeindevorsitzenden wurden bereits an der Herbsttagung im September 2021 über die Widersprüchlichkeit informiert.

In der Zwischenzeit hat das Ressort EWD eine Empfehlung zur Umsetzung für Neueintritte im Alters- oder Pflegeheim oder im Betreuten Wohnen ausgearbeitet. Diese Empfehlung mit weiteren Hintergrundinformationen und den rechtlichen Grundlagen wurde an der Fachtagung vorgestellt. Im Anschluss wurden viele Fragen gestellt und rege diskutiert. Die Umsetzung wird auch Diskussionen in den Gemeinden auslösen und wo nötig, zu Anpassungen bei Reglementen (bspw. Friedhofreglement) führen.

Ziel ist es, die Empfehlung per sofort anzuwenden und eine einheitliche, rechtskonforme Praxis zu erreichen.