Freipraktizierende Hebammen

18.02.2016

Leistungsvereinbarung mit dem Verein freipraktizierende Hebammen Thurgau

Die per 1. Januar 2016 abgeschlossene Leistungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Verein freipraktizierende Hebammen Thurgau und dem VTG betreffend die garantierte Weiterbetreuung der Wöchnerinnen nach dem Spitalaustritt und die Finanzierung der nicht KVG-pflichtigen Leistungen durch die Gemeinden.

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