Freipraktizierende Hebammen
18.02.2016
Leistungsvereinbarung mit dem Verein freipraktizierende Hebammen Thurgau
Die per 1. Januar 2016 abgeschlossene Leistungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Verein freipraktizierende Hebammen Thurgau und dem VTG betreffend die garantierte Weiterbetreuung der Wöchnerinnen nach dem Spitalaustritt und die Finanzierung der nicht KVG-pflichtigen Leistungen durch die Gemeinden.