Frist verlängert: Urnenabstimmungen anstelle Gemeindeversammlungen

04.03.2021

Um die politische Entscheidungsfähigkeit der Gemeinden und gleichzeitig die Rechte der Stimmberechtigten zu wahren, hat der Regierungsrat am 10. November 2020 den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, die anstehenden Gemeindeversammlungen für das Budget 2021 für wichtige Sachvorlagen und allfällige Ersatzwahlen durch Urnenabstimmungen zu ersetzen. Der Beschluss ist bis zum 31. März 2021 befristet.

Nun hat der Regierungsrat angesichts der aktuellen Coronasituation beschlossen, dass die Frist für diese Möglichkeit bis zum 4. Juli 2021 verlängert wird. Damit kann auch über die Rechnung 2020 an der Urne abgestimmt werden. 

Die Entscheidung, ob sie eine Gemeindeversammlung durchführen oder die Geschäfte an der Urne zur Abstimmung bringen wollen, ist aber nach wie vor den Gemeinden überlassen.

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