Organisation Gemeindeversammlungen

06.12.2021

Veranstaltungen in Innenräumen

Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist der Zugang ab 16 Jahren auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt.

Ausgenommen von der Covid-Zertifikats Pflicht sind:

  • Veranstaltungen mit maximal 30 Personen eines Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe, deren Mitglieder dem Organisator bekannt sind. Hier gilt in Innenbereichen eine Maskenpflicht, ein Konsumationsverbot und Kapazitätsbeschränkung auf 2/3.
  • Religiöse Feiern, Bestattungen, Veranstaltungen im Rahmen der üblichen Tätigkeit und der Dienstleistungen von Behörden sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung sowie Selbsthilfegruppen mit bis zu 50 Personen. Hier gilt in Innenbereichen eine Maskenpflicht, ein Konsumationsverbot, Kapazitätsbeschränkung auf 2/3 und die Kontaktdaten müssen erhoben werden.
  • Blutspendeaktionen gelten nicht als Veranstaltungen und fallen somit nicht unter die Covid-Zertifikats Pflicht. Für diese Aktionen gelten weiterhin die aktuellen Schutzmassnahmen.
  • Für Veranstaltungen in Innenräumen ohne Covid-Zertifikats Pflicht gelten besondere Anforderungen. Genaue Informationen finden Sie auf der Seite Schutzkonzepte.

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