Kantonale Massnahmen werden nicht verlängert
25.02.2021
Im Kanton Thurgau gelten in Ergänzung zu den Bundesmassnahmen seit Dezember 2020 folgende zusätzliche Regelungen:
- An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen) dürfen maximal 5 Personen aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten teilnehmen
- der Betrieb von Bordellen und Erotiksalons ist verboten
Der Thurgauer Regierungsrat wird diese beiden Massnahmen, die bis und mit am 28. Februar 2021 gelten, nicht verlängern.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung vom 21.02.2021