Stellungnahme Revision SHV (SKOS-Richtlinien)

17.06.2025

Das Departement für Finanzen und Soziales führt eine Konsultation zur Frage durch, ob die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe 2025 (SKOS-Richtlinien 2025) im Kanton Thurgau per 1. Januar 2026 Anwendung finden und namentlich der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) erhöht werden soll. Der VTG und die Politischen Gemeinden wurden zur Beantwortung der Fragen eingeladen. Die Eingabefrist läuft bis 31. August 2025. 

Das Ressort Soziales hat eine Stellungnahme ausgearbeitet. Der VTG-Vorstand hat per 11.06.2025 die Stellungnahme genehmigt und am 17.06.2025 dem DFS eingereicht.