Stellungnahme zum Steuergesetz und der Entschädigungsverordnung
Mit der Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Entschädigungsregelung anpassen. Die bisherige Regelung für die Mitwirkung der Gemeinden an der Veranlagung natürlicher Personen und für den Steuerbezug natürlicher Personen ist nach dem Giesskannenprinzip ausgestaltet. Um die Steuerämter zu einem stärkeren Engagement im Veranlagungsbereich zu animieren, sieht der Regierungsrat andere Entschädigungsansätze vor. Im Weiteren soll die Stellung der Gemeinden gestärkt werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, sich für die entschädigungspflichtigen Tätigkeiten mit anderen Gemeinden zusammenzuschliessen, um Synergieeffekte zu erzielen. Dies soll ebenfalls finanziell gefördert werden und die Autonomie der Gemeinden langfristig stärken.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.
Der VTG-Vorstand hat die Stellungnahme per 29.09.2023 genehmigt und via e-Vernehmlassung veröffentlicht. Die Gemeinden können sich online dieser anschliessen.