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Stellungnahme zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG)
31.10.2024
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Revision des Sozialhilfegesetzes sowie des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in eine externe Vernehmlassung gegeben. Ehemalige Pflegeverhältnisse sollen bei Erreichen der Volljährigkeit bis zum Abschluss der Erstausbildung finanziert werden. Betreuungs- und Pflegeangebote sollen neu bis zu sechs Plätzen durch die Gemeinden bewilligt werden.
Die Erarbeitung der Stellungnahme fand zusammen mit dem TKöS statt. Die gemeinsam erarbeitete Stellungnahme wurde durch den VTG-Vorstand im Zirkularverfahren per 31. Oktober 2024 genehmigt.
Die Vernehmlassungsunterlagen können Sie beim Kanton auf der Vernehmlassungs-Website einsehen.