Stellungnahme zur Vernehmlassung Gesundheitsgesetz

27.10.2022

Das DFS hat das Gesundheitsgesetz in die externe Revision gegeben. Aus dem erläuternden Bericht und der Medienmitteilung geht hervor, dass sich um Anpassungen des kantonalen Recht an das geänderte Bundesrecht und um die Totalrevision der Verordnung über Berufe und Einrichtungen handelt. 

Durch die vorliegenden Revisionen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden. Vielmehr ist aufgrund der erhöhten Rechtssicherheit von weniger Rückfragen auszugehen, was den administrativen Aufwand für den Kanton sowie die Antragstellerinnen und -Steller reduzieren und dadurch tendenziell zu weniger Gerichtsverfahren führen wird.

Die Unterlagen zur Stellungnahme sind hier abrufbar.

Die Arbeitsgruppe Vernehmlassungen hat das Ressort Gesundheit um eine Einschätzung der Vernehmlassungsunterlagen gebeten. Der Vorstand VTG hat entschieden zum Vernehmlassungsinhalt keine Stellung zu nehmen bzw. er begrüsst die Anpassungen des kantonalen Rechts an das geänderte Bundesrecht. Für die Gemeinden und den Kanton gibt es keine finanzielle Auswirkungen.

An der Herbsttagung der Stadt- und Gemeindevorsitzenden wurde darauf hingewiesen, dass sich der VTG innerhalb des Vernehmlassungsverfahren zum Thema Kinderspitex und deren Inkasso äussern wird. Er stellt den Antrag eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, identisch wie bei der ordentlichen Spitex, sodass das Inkasso für die Kinderspitex über die normale Restkostenabrechnung läuft und die Gemeinden dafür solidarisch einzahlen. Gemäss Konsultativabstimmung vom 2. Mai 2022 hat eine grosse Mehrheit der Gemeindevorsitzenden diesem Votum des Präsidenten zugestimmt.

Die Stellungnahme wurde am 27. Oktober 2022 an der Vorstandssitzung zur Diskussion gestellt und fristgerecht dem DFS übermittelt.