Stellungnahme zur Vernehmlassung PBG
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt Änderungen im Planungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung. Aufgrund der Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen» soll beim Verkauf von Versorgungsanlagen für Elektrizität und Wasser ein Vorkaufsrecht eingeführt werden. Davon profitieren würden Gemeinden, Nachbargemeinden, der Kanton Thurgau sowie von diesen kontrollierte Institutionen.
Der VTG Vorstand hat im Rahmen seines Mitberichts zur Motion eine Stellungnahme einreicht aber dafür keine ad-hoc Arbeitsgruppe einberufen. Die Stellungnahme kann auch via e-Vernehmlassungstool des DBU öffentlich eingesehen werden. Die Gemeinden können sich an der Stellungnahme des VTG anschliessen.
Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.