Stellungnahme zur Vernehmlassung Teilrevision Sozialhilfegesetz TG
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das teilrevidierte Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit soll eine gesetzliche Grundlage für die Vergabe einer Leistungsvereinbarung in den Bereichen Budgetberatung und Schuldenberatung durch den Kanton geschaffen werden.
Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfeverordnung zur Durchführung von Schuldensanierungen und freiwilligen Einkommens- und Vermögensverwaltungen zuständig. Per Ende 2021 hat die Stiftung Benefo ihr Angebot für eine Budgetberatung im Raum Frauenfeld eingestellt. Budgetberatungen, Schuldenberatungen und Schuldensanierungen werden seither im Kanton Thurgau nur noch von einigen Gemeinden und wenigen Non-profit-Organisationen angeboten (z.B. Caritas Thurgau).
Die Arbeitsgruppe Gesetzgebung des VTG hat an einer ad-hoc Sitzung einen Entwurf einer Stellungnahme zur Vernehmlassung «Teilrevision Sozialhilfegesetz» ausgearbeitet.
Der Vorstand hat die Stellungnahme per 20.04.2022 genehmigt und dem DFS zugestellt.