Mobilfunkanlagen Vereinbarung Dialogmodell

30.04.2012

Die Thurgauer Gemeinden als Baubewilligungsbehörden bei Baugesuchen von Mobilfunkanlagen sind oft in einer schwierigen Lage. Regelmässig bildet sich gegen solche Bauvorhaben in der Bevölkerung Widerstand. Obschon die gesetzlichen Bestimmungen zur Beurteilung solcher Anlagen verhältnismässig klar und eindeutig sind, wird oft die fehlende Transparenz bei der Evaluation von Antennen-Standorten bemängelt.

Unter Berücksichtigung dieser Situation hat der VTG mit den drei Mobilfunkbetreibern Orange Communications SA, Sunrise Communications AG und Swisscom (Schweiz) AG die nachstehende „Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination“ ausgearbeitet. Die Thurgauer Gemeinden können dieser Vereinbarung beitreten. 65 Gemeinden haben davon bisher Gebrauch gemacht.