Verzicht Stellungnahme VTG: Finanzierung Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung
27.08.2021
Das Departement für Finanzen und Soziales hat einen Entwurf für ein neues Gesetz über die Finanzierung von Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung ausgearbeitet.
Mit dem neuen Gesetz wird die bis anhin nur rudimentär in § 21 Abs. 1 des Sozialhilfegesetzes geregelte Finanzierung von Behindertenheimen auf die erforderliche gesetzliehe Grundlage gestellt. Das bisherige System, das sich durch einen komplexen, intransparenten Finanzierungsmechanismus charakterisiert, wird durch eine klare, nachvollziehbare und einheitliche Finanzierungsregelung entlang dem Prinzip der sogenannten subjektorientierten Objektfinanzierung abgelöst.
Der Vorstand VTG hat am 26. August 2021 entschieden, auf das Einreichen einer Stellungnahme zu verzichten.