Vogelgrippe Vorbeugende Massnahmen durch BLV verlängert

10.03.2023

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat bereits im November 2022 das Gebiet der gesamten Eidgenossenschaft zum tierseuchenrechtlichen Kontrollgebiet erklärt.

Diese Schutzmassnahmen galten vorläufig bis zum 15. März 2023 und wurden mit der Medienmitteilung von heute, 9. März 2023, verlängert bis zum 30. April 2023. Die entsprechende Medienmitteilung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie das Merkblatt mit den Massnahmen im Kontrollgebiet finden Sie untenstehend.

Bitte beachten Sie, dass die Minimalanforderungen der Tierschutzgesetzgebung an die Tierhaltung trotz den Einschränkungen einzuhalten sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der  Webseite des Veterinäramtes,  die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema und auf der Website des  BLV.